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Normen und Gesetze

für lithium Ionen Batterien

 

Als Richtlinie wird in den deutschsprachigen Staaten eine Handlungs- oder Ausführungsvorschrift einer Institution oder Instanz bezeichnet, die jedoch kein förmliches Gesetz ist (zu den Besonderheiten der Richtlinien der Europäischen Union siehe EU-Richtlinie). Ob und für wen eine Richtlinie eine Bindungswirkung entfaltet, ist abhängig von der Befugnis und Anerkennung des Herausgebers der Richtlinie sowie von der Art und dem Umfang der für die jeweils betroffenen Adressaten geltenden Verbindlichkeit. Die Regelungswirkung einer Richtlinie kann somit nur im Einzelfall beurteilt werden.

Der Begriff wird mehrdeutig verwendet. Es gibt einerseits technische Richtlinien, die von einer Organisation ausgegeben werden und einen Handlungsrahmen vorgeben. Andererseits werden rechtliche Richtlinien von einem dazu formell gesetzlich ermächtigten Gremium beschlossen. In beiden Fällen haben Richtlinien einen bestimmten Geltungsbereich, der je nach Anwendungsfall z. B. arbeitsrechtlich sanktionierbar sein kann oder nicht. Verwaltungsvorschriften – wie z. B. die sogenannten Einkommensteuerrichtlinien – sind reine Dienstanweisungen des (Finanz-)Ministers an die (Finanz-)Beamten und entfalten z. B. keine Bindungswirkung für den Bürger oder Gerichte.


DIN  EN  15194  Pedelec / Fahrräder

DIN EN 15194:2009+A1:2011 ändert die DIN EN 15194:2009-06, welche Anforderungen für elektromotorisch unterstützte Räder (EPAC, en: electric power assisted cycles) enthält. Aufgrund der Begrenzung der elektrischen Spannung auf 48 V Gleichstrom gelten keine besonderen Anforderungen für EPACs im Hinblick auf den Schutz vor elektrischen Gefährdungen. Diese Europäische Norm wurde als Antwort auf den europaweiten Bedarf erarbeitet. Ziel der Norm ist die Bewertung von elektromotorisch unterstützten Rädertypen, die von der Typzulassung nach Richtlinie 2002/24/EG ausgeschlossen sind. EPACs sind Fahrzeuge, die auf den gleichen Verkehrsflächen verwendet werden wie Autos, LKW und Motorräder, also hauptsächlich auf der Straße. Kapitel 8 der Richtlinie 97/24/EG enthält einen sehr hohen Wert für die Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit elektronischer Bauteile mit 30 V/m, dies ist allerdings von Einsatzbereich und Anwendung abhängig. Eingriffe in die elektronische Anlage von EPACs, die einen Eingriff in den öffentlichen Straßenverkehr außerhalb des Anwendungsbereiches darstellen, könnten wesentliche Sicherheitsrisiken für den Anwender von EPACs bedeuten. EN 61000-6-1 sowie EN 61000-6-3 sind geltende Normen für Geräte in Wohnbereichen, Geschäfts- und Gewerbebereichen sowie Kleinbetrieben, die bei der EMV-Prüfung nicht die Werte erreichen, die für Straßenverkehrsflächen erforderlich sind. EMV-Prüfungen nach diesen Normen werden lediglich mit 3 V/m, also 10 % des in Kapitel 8 der Richtlinie 97/24/EG festgelegten Wertes, durchgeführt. Diese Normen sind ungeeignet für das Erreichen des zwingend erforderlichen Sicherheitsniveaus. Diese Europäische Norm ist für elektromotorisch unterstützte Rädertypen mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW vorgesehen, wobei die Leistungsabgabe schrittweise reduziert und schließlich abgeschaltet wird, sobald das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht oder vorher, wenn der Fahrer den Pedalantrieb einstellt. Diese Europäische Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren zur Bewertung der Konstruktion und des Zusammenbaus von elektromotorisch unterstützten Fahrrädern und deren Baugruppen für Anlagen mit einer Batterie-Spannung bis 48 V Gleichstrom oder einem eingebauten Batterieladegerät mit einem Spannungseingang von 230 V fest. Diese Europäische Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für Motorleistungs- Managementsysteme, elektrische Stromkreise einschließlich des Ladesystems, zur Bewertung der Konstruktion und des Zusammenbaus von elektromotorisch unterstützten Rädern und deren Baugruppen für Systeme mit einer Spannung bis einschließlich 48 V Gleichstrom oder einem eingebauten Batterieladegerät mit einem Spannungseingang von 230 V fest. DIN EN 15194 gehört zu einer Serie, die sich mit Fahrrädern befasst.

Europäische Normen in dieser Serie sind:
- DIN EN 14764, City- und Trekkingfahrräder - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
- DIN EN 14765, Kinderfahrräder - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
- DIN EN 14766, Geländefahrräder (Mountainbikes) - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren 
- DIN EN 14781, Rennräder - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren 
- DIN EN 14872, Fahrräder - Zubehör für Fahrräder - Gepäckträger 
- DIN EN 15496, Fahrräder - Anforderungen und Prüfverfahren für Fahrradschlösser
- DIN EN 15532, Fahrräder - Terminologie. Diese Europäische Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 333 "Fahrräder" erarbeitet, dessen Sekretariat vom UNI (Italien) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-06-01 AA "Fahrräder für allgemeine und sportliche Benutzung" im Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport) im DIN.


DIN  EN 50604  Lithium-Zellen in leichten E Fahrzeugen

DIN EN 50604-1:2017-05;VDE 0510-12:2017-05

VDE 0510-12:2017-05 (doppelt? S.o.)
Lithium-Sekundärbatterien für Anwendungen in leichten Elektrofahrzeugen
- Teil 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 50604-1:2016

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